Damit ein Markt für die Menschen funktioniert, braucht es einen klaren Rahmen, innerhalb dem sich ein fairer Wettbewerb abspielen kann. Deshalb reformieren wir jetzt das Wettbewerbsrecht und erweitern damit den Wirkungsbereich des Bundeskartellamts. Seine Stellung als Hüter des fairen Wettbewerbs wird gestärkt. Denn fairer Wettbewerb nutzt allen: Unternehmen, Verbraucher*innen und der gesamten Gesellschaft. Nur wenn Wettbewerb fair ist, kann die Marktwirtschaft ihre Stärke entfalten und für angemessene Preise, mehr Innovation und bessere Qualität sorgen.
Konzentriert sich Marktmacht auf wenige oder gar einzelne Unternehmen, können Märkte nicht mehr zum Wohle der Allgemeinheit funktionieren. Diese Konzentrationsprozesse werden durch die Digitalisierung begünstigt. Steigende Unternehmenskonzentration in einigen Dienstleistungsbranchen, zusätzliche Preisaufschläge von Großkonzernen oder der hohe Verflechtungsgrad von Unternehmen über Beteiligungen institutioneller Anteilseigner*innen: Das sind die Problemanzeigen einiger Märkte, auf die das neue Kartellrecht angemessen reagiert.
Mit der Gesetzeserneuerung zeigen wir, dass der Staat willens und in der Lage ist, den ordnungspolitischen Rahmen für eine ökologische und soziale Marktwirtschaft zu setzen. In Zeiten hoher Inflation beschließen wir zur rechten Zeit die Stärkung des Wettbewerbs im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wenn das Kartellamt Markstörungen beobachtet, kann es diese nun schneller untersuchen und Maßnahmen veranlassen, sie zu beseitigen. Als Ultima Ratio kann das Kartellamt auch eine Entflechtung von Unternehmen anordnen.
Darüber hinaus schafft das neue Gesetz die rechtliche Grundlage dafür, dass das Bundeskartellamt die Europäische Kommission bei der Durchsetzung des Digital Markets Act (DMA) unterstützen kann. So wird auch Europa souveräner gegenüber der Marktmacht großer internationaler Konzerne.