Die Leiterin einer Esslinger Jazz-Kultureinrichtung hat mich auf ein Problem aufmerksam gemacht, das viele Kulturschaffende betrifft: die steuerliche Behandlung von Gagen ausländischer Musikerinnen und Musiker bei Auftritten in Deutschland.
Aktuell gilt bei der Besteuerung nach § 50a Einkommensteuergesetz eine Freigrenze von lediglich 250 Euro. Dieser Betrag wurde bereits im Jahr 2008 festgelegt und seitdem nicht mehr angepasst. In der Praxis bedeutet das heute, dass selbst vergleichsweise kleine Gagen vollständig besteuert werden.
Ich habe mich deshalb mit einem Schreiben an Bundesfinanzminister Lars Klingbeil gewandt und nachgefragt, wie hoch die Freigrenze unter Berücksichtigung der Inflation heute liegen müsste und ob eine Anpassung geplant ist.
Die Antwort aus dem Bundesfinanzministerium zeigt: Der Handlungsbedarf wird erkannt. Je nach Berechnungsgrundlage würde eine inflationsangepasste Freigrenze heute zwischen rund 350 und 390 Euro liegen. Gleichzeitig teilt das Ministerium mit, dass eine Anhebung der Freigrenze derzeit angestrebt wird. Die Anpassung soll möglichst noch in diesem Jahr gesetzlich auf den Weg gebracht werden und voraussichtlich ab 2027 gelten.
Ich begrüße diese Entwicklung ausdrücklich. Gerade kleinere Kulturveranstalter, Jazzclubs, wie zum Beispiel der Esslinger Jazzkeller, und andere kulturelle Einrichtungen, wie die Dieselstraße oder das Komma, brauchen praktikable Regeln statt zusätzlicher Bürokratie. Eine Anpassung der Freigrenze wäre deshalb eine wichtige Entlastung für die Kulturszene und für internationale Künstlerinnen und Künstler, die in Deutschland auftreten.