Frauen leisten nach wie vor deutlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer.
Unbezahlte Arbeit setzt sich dabei aus „Sorgearbeit“ in der Haushaltsführung, Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen, aber auch freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement zusammen. In der Folge schränkt es sie bei der Erwerbsarbeit und finanziellen Unabhängigkeit ein und kann später zu Altersarmut führen. Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland unverändert bei 18 Prozent. Er gilt als der zentrale Indikator für Verdienstungleichheit zwischen Frauen und Männern. Auf diese Ungleichheit bei der Entlohnung macht jedes Jahr der Aktionstag „Equal Pay Day“ aufmerksam, der letzte Woche stattfand.
Um den Gender Pay Gap zu verringern, braucht es eine bessere Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit. Zum Beispiel durch die Einführung einer Familienstartzeit könnte eine bessere Aufgabenverteilung zwischen Elternteilen ermöglicht werden, bei der Väter, Co-Mütter oder gleichgestellte Elternteile zwei Wochen nach der Geburt vergütet freigestellt werden. Durch Investitionen in Kita-Ausbau und -qualität werden die Erwerbstätigkeit von Eltern bereits jetzt unterstützt.
Neben den Menschen und der Politik sind natürlich auch die Arbeitgeber*innen in der Pflicht. Das Entgelttransparenzgesetz trat im Juli 2017 in Kraft und sollte dafür sorgen, dass die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern geschlossen wird. Doch Evaluationen des Gesetzes zeigen auf, dass dieses Gesetz weiterentwickelt werden muss, um den Gender Pay Gap zu schließen. Die Reichweite der Regelung ist zu gering und es fehlen Rechtsdurchsetzungsinstrumente, wie zum Beispiel die Verbandsklage.
Darum geben wir uns mit dem Status Quo nicht zufrieden und haben uns in der Koalition auf die Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes verständigt. Dabei werden wir die im Juni 2023 in Kraft getretene EU-Entgelttransparenzrichtlinie berücksichtigen, die bis Juni 2026 ins nationale Recht umgesetzt werden muss.