Vergangene Woche haben wir in Berlin mit einem Staatsakt und einer Rede des Bundespräsidenten den 75. Geburtstag unserer Verfassung, unseres Grundgesetzes, gefeiert.
Gleichzeitig fand im Regierungsviertel ein dreitägiges Demokratiefest statt. Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn unterzeichnet, nach dem es im Parlamentarischen Rat von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes erarbeitet worden war. Dieses Ereignis ist zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik Deutschland. Nach der menschenverachtendenTerrorherrschaft der Nazis war das Grundgesetz ein großartiges Geschenk für unser Land. Für das Selbstverständnis der Bundesrepublik prägend und verpflichtend ist Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Das Grundgesetz wurde zu einem erfolgreichen Modell, für das zukünftig friedliche und respektvolle Zusammenleben in einer sich stetig verändernden, komplexen Gesellschaft. Und auch an ein weiteres Jubiläum soll erinnert werden: 35 Jahre friedliche Revolution in der DDR, denn Grundgesetz und Mauerfall sind die entscheidenden Wegmarken in der Geschichte der Bundesrepublik. Heute ist das Grundgesetz die Verfassung aller Deutschen – und die Grundlage für jedes politischen Handelns. 75 Jahre Grundgesetz sind auch ein klares Bekenntnis zu Europa. Schon 1949 erklärte die Präambel des Grundgesetzes Deutschlands Willen, Teil eines „vereinten- Europas“ zu sein. 1992 ist die „Verwirklichung eines vereinten Europas" ausdrücklich zum Staatsziel erklärt worden. Demokratie heutzutage ist kein Geschenk und keine Selbstverständlichkeit, und sie hat leider auch Feinde. Demokratie ist auch nicht unumkehrbar. Deshalb ist es so wichtig, dass wir alle in den komplizierten, schwierigen Zeiten, in denen wir gerade leben, die Demokratie und die Werte unseres Grundgesetzes jeden Tag aufs Neue verteidigen. Daran muss uns dieser Geburtstag auch erinnern.