Vergangene Woche haben wir im Bundestag mit gleich vier Gesetzespaketen den Ausbau der Erneuerbaren nach langen Jahren der Stagnation und Verhinderung kräftig angeschoben. Das ist ein herausragender grüner Erfolg in dieser Legislaturperiode. Zugleich gehen wir die Energieversorgung so ernsthaft an, wie es die Realität der Klimakrise und die Bedrohung der Versorgungssicherheit nach dem russischen Angriff auf die Ukraine erfordert. Dementsprechend wurden viele der Gesetze im stark beschleunigten Verfahren beraten und in Reaktion auf die neue geo- und energiepolitische Lage noch einmal angepasst. Die wichtigsten Neuigkeiten: Für Häuslesbesitzer bei uns lohnt sich die Eigenversorgung mit Sonnenstrom vom eigenen Dach. Bürokratische Hürden für kleine und große Solaranlagen werden abgebaut. Jede und jeder, der eine Solaranlage auf dem eigenen Dach installieren möchte, kann Voll- und Teileinspeisung jetzt kombinieren. Damit lohnt es sich, die Dächer voll zu belegen. Zudem haben wir die Spitzenkappung bei kleinen PV-Anlagen, die so genannte „70-Prozent-Regelung“, gestrichen. Das ist gut, denn jedes Kilowatt zählt. Bei Häusern, deren Dach für Solaranlagen nicht genutzt werden kann, ist nun eine Förderung für eine „Garten-PV“ möglich. Wir haben die Bürgerenergie, die dezentrale Herstellung von Erneuerbaren gestärkt. So ist etwa die Beteiligung an einem Bürgerenergieprojekt nun nicht mehr auf den Landkreis beschränkt. Bürgerenergiegesellschaften dürfen nun auch auf Dachanlagen ihre Projekte ohne Ausschreibungen verwirklichen. In einem Radius von 50 Kilometern um das Projekt dürfen alle Interessierte sich an dem Projekt beteiligen. Mit dem Beschluss der vier großen Umwelt- und Energiegesetzespakete kommt endlich der Kick-Start für Solar- und Windenergie in Deutschland - das ist ein historisches Aufbruchssignal für den Klimaschutz und den Erneuerbaren-Industriestandort Deutschland. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: bmwk.de.